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Mehr bei REHADAT

Im Lexikon von

talentplus.de

gibt es mehr zum Thema:

Arbeitsassistenz

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Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen

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Berufsvorbereitung

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Job-Coaching / Betriebliches Arbeitstraining

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Kraftfahrzeughilfen

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Personelle Unterstützung

→ rehadat.link/lexikonpersunt

Wer stellt die Fahrtauglichkeit fest?

Die Führerscheinstelle entscheidet auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung, unter

welchen Auflagen Autofahrer/innen mit Behinderung am Straßenverkehr teil-

nehmen dürfen. Die Behörde kann dafür ein fachärztliches Gutachten (z. B. bei

einem Neurologen/Neurologin mit Bezeichnung Verkehrsmediziner/in) und eventuell

eine zusätzliche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen. Auch

bei behinderungsbedingten Fahrzeuganpassungen kann die Führerscheinstelle ein

technisches Gutachten über amtliche Sachverständige beauftragen (z. B. Technischer

Überwachungsverein TÜV oder Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein DEK-

RA).

Von der Behörde festgestellte Einschränkungen müssen laut ADAC in den Führer-

schein eingetragen werden. Bessert sich der Gesundheitszustand, muss man Ände-

rungen wieder bei der Führerscheinstelle beantragen.

((

Berufliche Teilhabe

gestalten

LÖ S UN G E N F Ü R D E N A R B E I T S A L LTA G