

Wege zum Arbeitsplatz
Die Arbeitsstätte, der unmittelbare Arbeitsplatz und der Sanitärbereich sollten vor allem
für solche Mitarbeiter/innen mit MS ohne große Probleme erreichbar sein, die in ihrer Moto-
rik oder Orientierung eingeschränkt sind.
Beispiele
• Arbeitsplätze in der Nähe von Gebäudezugängen oder Sanitärräumen
• Ebenerdige Arbeitsplätze im Erdgeschoss
• Innerbetriebliche Umsetzung, wenn damit Anfahrtswege verkürzt werden
(z. B. in andere Filiale, innerhalb des Betriebsgeländes)
• Heimarbeit/Telearbeit zur Reduzierung der Anfahrtswege und Wegzeiten
• Behindertenparkausweis für Behindertenparkplätze in der Nähe des Arbeitsplatzes
Hilfen bei fehlender Fahrerlaubnis
Grundsätzlich darf niemand ein Fahrzeug fahren, der fahruntüchtig ist. Das kann zum
Beispiel bei Sensibilitätsstörungen, Lähmungserscheinungen, Koordinationsstörungen,
Sehstörungen oder neuropsychologischen Störungen wie bei der Fatigue der Fall sein.
Auch Medikamente oder andere Formen der Therapien können die Fahrtauglichkeit
beeinträchtigen. Ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich, können auch hier
organisatorische Maßnahmen hilfreich sein.
Beispiele
• Arbeitszeit anpassen: Dienstbeginn und Dienstende an die Beförderungszeiten mit öPentli-
chen Verkehrsmitteln angleichen
• Fahrgemeinschaften mit Kollegen/Kolleginnen in Wohnortnähe
• Kraftfahrzeughilfe in Form von Beförderungskosten für Fahrten mit öPentlichen Verkehrs-
mitteln (siehe § h Kraftfahrzeughilfeverordnung).
• Fahrassistenz als Form der Arbeitsassistenz
Mehr zur Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis-Verordnung FEV
→ rehadat.link/fev
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
→ rehadat.link/kfzeignung
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Berufliche Teilhabe
gestalten
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