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Wege zum Arbeitsplatz

Die Arbeitsstätte, der unmittelbare Arbeitsplatz und der Sanitärbereich sollten vor allem

für solche Mitarbeiter/innen mit MS ohne große Probleme erreichbar sein, die in ihrer Moto-

rik oder Orientierung eingeschränkt sind.

Beispiele

• Arbeitsplätze in der Nähe von Gebäudezugängen oder Sanitärräumen

• Ebenerdige Arbeitsplätze im Erdgeschoss

• Innerbetriebliche Umsetzung, wenn damit Anfahrtswege verkürzt werden

(z. B. in andere Filiale, innerhalb des Betriebsgeländes)

• Heimarbeit/Telearbeit zur Reduzierung der Anfahrtswege und Wegzeiten

• Behindertenparkausweis für Behindertenparkplätze in der Nähe des Arbeitsplatzes

Hilfen bei fehlender Fahrerlaubnis

Grundsätzlich darf niemand ein Fahrzeug fahren, der fahruntüchtig ist. Das kann zum

Beispiel bei Sensibilitätsstörungen, Lähmungserscheinungen, Koordinationsstörungen,

Sehstörungen oder neuropsychologischen Störungen wie bei der Fatigue der Fall sein.

Auch Medikamente oder andere Formen der Therapien können die Fahrtauglichkeit

beeinträchtigen. Ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich, können auch hier

organisatorische Maßnahmen hilfreich sein.

Beispiele

• Arbeitszeit anpassen: Dienstbeginn und Dienstende an die Beförderungszeiten mit öPentli-

chen Verkehrsmitteln angleichen

• Fahrgemeinschaften mit Kollegen/Kolleginnen in Wohnortnähe

• Kraftfahrzeughilfe in Form von Beförderungskosten für Fahrten mit öPentlichen Verkehrs-

mitteln (siehe § h Kraftfahrzeughilfeverordnung).

• Fahrassistenz als Form der Arbeitsassistenz

Mehr zur Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis-Verordnung FEV

→ rehadat.link/fev

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung

→ rehadat.link/kfzeignung

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Berufliche Teilhabe

gestalten

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