

Grad der Behinderung
bei Multipler Sklerose
Die Diagnose MS bedeutet nicht von vornherein, dass eine Behinderung oder Schwerbehinderung
vorliegt. Der Grad der Behinderung hängt vor allem von den Ausfallerscheinungen im Gehirn und
Rückenmark ab. Als Norm für die einheitliche Bewertung durch die Gutachter dienen die „Versor-
gungsmedizinischen Grundsätze“.
Mehr bei REHADAT
Antrag auf Feststellung der Behinderung
→ rehadat.link/festbescheid
Versorgungsmedizinische Grundsätze:
Bp.kjMultiple Sklerose
→ rehadat.link/gdbms
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB ij) dürfen im Arbeitsleben nicht benach-
teiligt werden. Deshalb gibt es für sie besondere Schutzrechte und Unterstützungsan-
gebote.
Das Versorgungsamt oder die kommunale Behörde stellt den Behinderungsgrad auf
Antrag fest. Dafür sollten die behandelnden Ärzte/Ärztinnen den Behandlungsver-
lauf und die funktionellen Beeinträchtigungen beschreiben. Medizinische Messdaten
wie zum Beispiel Bewegungseinschränkungen, Elektroenzephalogramme oder La-
borbefunde stützen den Befundbericht. Auch Entlassungsberichte von Kliniken oder
Reha-Einrichtungen sollte man dem Antrag beifügen.
Liegt ein Feststellungsbescheid über den GdB vor und verändert sich Art und Schwere
der Behinderung, sollte man die Versorgungsverwaltung informieren, um eventuelle
Nachteilsausgleiche anpassen zu können.
Im Arbeitsleben können sich Menschen mit einem GdB von pj-gj unter bestimmten
Voraussetzungen mit Menschen mit Schwerbehinderung gleichstellen lassen. Der
Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt und dort genehmigt, wenn man auf-
grund einer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erhält oder der bestehende
Arbeitsplatz durch die Behinderung gefährdet ist.
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Berufliche Teilhabe
gestalten
E R K R A N KUN G UN D B E H I N D E R UN G