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Grad der Behinderung

bei Multipler Sklerose

Die Diagnose MS bedeutet nicht von vornherein, dass eine Behinderung oder Schwerbehinderung

vorliegt. Der Grad der Behinderung hängt vor allem von den Ausfallerscheinungen im Gehirn und

Rückenmark ab. Als Norm für die einheitliche Bewertung durch die Gutachter dienen die „Versor-

gungsmedizinischen Grundsätze“.

Mehr bei REHADAT

Antrag auf Feststellung der Behinderung

→ rehadat.link/festbescheid

Versorgungsmedizinische Grundsätze:

Bp.kj

Multiple Sklerose

→ rehadat.link/gdbms

Schwerbehinderung und Gleichstellung

Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB ij) dürfen im Arbeitsleben nicht benach-

teiligt werden. Deshalb gibt es für sie besondere Schutzrechte und Unterstützungsan-

gebote.

Das Versorgungsamt oder die kommunale Behörde stellt den Behinderungsgrad auf

Antrag fest. Dafür sollten die behandelnden Ärzte/Ärztinnen den Behandlungsver-

lauf und die funktionellen Beeinträchtigungen beschreiben. Medizinische Messdaten

wie zum Beispiel Bewegungseinschränkungen, Elektroenzephalogramme oder La-

borbefunde stützen den Befundbericht. Auch Entlassungsberichte von Kliniken oder

Reha-Einrichtungen sollte man dem Antrag beifügen.

Liegt ein Feststellungsbescheid über den GdB vor und verändert sich Art und Schwere

der Behinderung, sollte man die Versorgungsverwaltung informieren, um eventuelle

Nachteilsausgleiche anpassen zu können.

Im Arbeitsleben können sich Menschen mit einem GdB von pj-gj unter bestimmten

Voraussetzungen mit Menschen mit Schwerbehinderung gleichstellen lassen. Der

Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt und dort genehmigt, wenn man auf-

grund einer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erhält oder der bestehende

Arbeitsplatz durch die Behinderung gefährdet ist.

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Berufliche Teilhabe

gestalten

E R K R A N KUN G UN D B E H I N D E R UN G