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Mehr bei REHADAT

Unter

talentplus.de

gibt es mehr zum Thema:

Bewerbungsverfahren und Fragerecht

→ rehadat.link/bewerbung

Wann müssen Arbeitnehmende etwas sagen?

• Die Arbeit lässt sich nicht mehr in gewohnter Weise erledigen und Anpassungen am

Arbeitsplatz sind notwendig.

• Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin gefährdet sich und andere Personen.

• In einem Bewerbungsgespräch, wenn die betroPene Person eine Arbeit zum vor-

gesehenen Termin nicht aufnehmen kann oder eine Beeinträchtigung die Tätigkeit

erschwert.

Was dürfen Arbeitgebende fragen?

• Erlaubt ist die Frage nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (nicht Diagnose),

wenn sie sich auf die Arbeitstätigkeit auswirkt. Dies gilt auch im Bewerbungsverfah-

ren.

• Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist bei geplanten Kündigungen und nach

einem sechsmonatigen Arbeitsverhältnis zulässig. Damit können Arbeitgebende

notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen.

1.

Berufliche Teilhabe

gestalten

A U S W I R KUN G E N A U F D A S A R B E I T S L E B E N