

Mehr bei REHADAT
Unter
→
talentplus.degibt es mehr zum Thema:
Bewerbungsverfahren und Fragerecht
→ rehadat.link/bewerbung
Wann müssen Arbeitnehmende etwas sagen?
• Die Arbeit lässt sich nicht mehr in gewohnter Weise erledigen und Anpassungen am
Arbeitsplatz sind notwendig.
• Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin gefährdet sich und andere Personen.
• In einem Bewerbungsgespräch, wenn die betroPene Person eine Arbeit zum vor-
gesehenen Termin nicht aufnehmen kann oder eine Beeinträchtigung die Tätigkeit
erschwert.
Was dürfen Arbeitgebende fragen?
• Erlaubt ist die Frage nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (nicht Diagnose),
wenn sie sich auf die Arbeitstätigkeit auswirkt. Dies gilt auch im Bewerbungsverfah-
ren.
• Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist bei geplanten Kündigungen und nach
einem sechsmonatigen Arbeitsverhältnis zulässig. Damit können Arbeitgebende
notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen.
1.
Berufliche Teilhabe
gestalten
A U S W I R KUN G E N A U F D A S A R B E I T S L E B E N