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Rechte und Pflichten

Inwieweit sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Arbeit auswirken, hängt unter ande-

rem von den betrieblichen Umweltfaktoren ab.

Denn die Tätigkeit, der Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung lassen sich vielfach mit der

Einschränkung vereinbaren – manchmal sind nur geringe Anpassungen dafür notwendig. Das

können organisatorische Maßnahmen, die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeits-

platzes mit Hilfsmitteln und Arbeitshilfen oder die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsum-

feldes sein. Unternehmen können selbst viel tun und erhalten dabei organisatorische und

Oinanzielle Unterstützung. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sieht eine Reihe von

Förderleistungen vor, die in einzelnen Leistungsgesetzen der Kostenträger konkretisiert sind.

Diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können Arbeitgebende und Arbeit-

nehmer/innen für präventive und behinderungsgerechte Anpassungen durch die Rehabili-

tationsträger erhalten. Im Falle einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung unterstützt

das Integrationsamt ergänzend im Rahmen der „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“. Auch

Selbstständige können Förderleistungen erhalten. Die Leistungen umfassen außerdem die

Beratung durch externe Fachkräfte wie die Technischen Berater der Integrationsämter

oder die Integrationsfachdienste.

Um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX §§ gh, ij) zu erhalten, hat der Gesetz-

geber zudem bestimmte Bedingungen und Auflagen geregelt, die insbesondere für Arbeit-

geber/innen gelten. So müssen Arbeitgebende prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit Menschen

mit Schwerbehinderung besetzen können (SGB IX § klg Absatz k). Außerdem sind sie

verpflichtet, die Arbeitsstätte und den Arbeitsplatz behinderungsgerecht einzurichten (SGB

IX § klg Absatz g). Auch für präventive Maßnahmen wie zum Beispiel das Betriebliche

Eingliederungsmanagement (BEM) sind Arbeitgeber/innen verantwortlich (SGB IX § klm

Absatz n). Bereits im Rahmen des BEM sollte geprüft werden, ob Leistungen zur Teilhabe am

Arbeitsleben in Anspruch genommen werden können. Um Arbeitsunfälle und Gesundheits-

gefahren zu verhindern oder zu verringern, bestehen für Unternehmen beim Einrichten

und Betreiben von Arbeitsstätten ebenfalls gesetzliche Regelungen. Auch diese Regelwerke

berücksichtigen zum Teil behinderungsspeziOische Aspekte.

Mehr bei REHADAT

Unter

talentplus.de

gibt es mehr zum Thema:

Förderleistungen für Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen

→ rehadat.link/foerderung

Mehr zu den Regelwerken

baua: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

→ rehadat.link/asr

.

Berufliche Teilhabe

gestalten

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