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Berufliche Teilhabe
gestalten
A U S W I R KUN G E N A U F D A S A R B E I T S L E B E N
Arbeitsschutz
Jeder Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen. Dies gilt unab
hängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder deren Behinderung (siehe § 5 Arbeitsschutzgesetz,
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1).
Es stehen viele Instrumente zur Verfügung, die bei der Durchführung von Gefährdungsbeurtei
lungen in den Unternehmen genutzt werden können.
Mehr zum Arbeitsschutz und zur Gefährdungsbeurteilung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
Gefährdungsbeurteilung
→ rehadat.link/dguvgefaehrdMögliche Risiken für Rollstuhlnutzer
• Beengte Räume und Flure
• Schwer zu öffnende Türen
• Quetschgefährdung bei Drehflügel- oder Schiebetüren
• Rutschige Bodenbeläge
• Teppiche und Matten, die das Fahren erschweren
• Elektrostatische Aufladung von Rollstühlen durch Bodenmaterialien
• Belastung durch permanentes Sitzen
• Eingeschränkter Greifraum
• Zu schmale oder ungeeignete Fluchtwege und Notausgänge




