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Berufliche Teilhabe

gestalten

A U S W I R KUN G E N A U F D A S A R B E I T S L E B E N

Arbeitsschutz

Jeder Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen. Dies gilt unab­

hängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder deren Behinderung (siehe § 5 Arbeitsschutzgesetz,

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1).

Es stehen viele Instrumente zur Verfügung, die bei der Durchführung von Gefährdungsbeurtei­

lungen in den Unternehmen genutzt werden können.

Mehr zum Arbeitsschutz und zur Gefährdungsbeurteilung

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):

Gefährdungsbeurteilung

→ rehadat.link/dguvgefaehrd

Mögliche Risiken für Rollstuhlnutzer

• Beengte Räume und Flure

• Schwer zu öffnende Türen

• Quetschgefährdung bei Drehflügel- oder Schiebetüren

• Rutschige Bodenbeläge

• Teppiche und Matten, die das Fahren erschweren

• Elektrostatische Aufladung von Rollstühlen durch Bodenmaterialien

• Belastung durch permanentes Sitzen

• Eingeschränkter Greifraum

• Zu schmale oder ungeeignete Fluchtwege und Notausgänge