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Berufliche Teilhabe

gestalten

LÖ S UN G E N F Ü R D E N A R B E I T S A L LTA G

Barrierefreie Gestaltung

Das erste und wichtigste Ziel ist die Zugänglichkeit des Gebäudes sowie der Arbeits-, Ge­

meinschafts- und Sanitärräume für Rollstuhlnutzer. Hierzu gibt es konkrete Normen und

Regeln, die eingehalten werden sollten:

• Technische Regeln für Arbeitsstätten: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

(ASR V3a.2)

• DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche

Gebäude

Generell gilt, dass für Rollstuhlnutzer in allen Bereichen ausreichend Bewegungsfläche von

mindestens 150 cm x 150 cm zum Manövrieren gegeben sein sollte.

Barrierefreiheit beginnt bereits auf dem Arbeitsweg. Für Mitarbeiter, die mit dem Fahrzeug

zur Arbeit kommen, sollten außerdem barrierefreie Pkw-Stellplätze zur Verfügung stehen.

Die Breite sollte mindestens 350 cm und die Länge mindestens 500 cm betragen, damit

genügend Platz ist, um den Rollstuhl zu verladen oder mit dem Rollstuhl in das Fahrzeug

zu gelangen. Damit Rollstuhlnutzer uneingeschränkt mobil sind, sollten für Wege außerhalb

und innerhalb von Gebäuden folgende wichtige Punkte beachtet werden:

Unterwegs

Zugangswege außerhalb von Gebäuden

• Breite Hauptwege: mindestens 150 cm, besser 180 cm

• Breite Nebenwege: 120 cm

• Wege und Bodenbeläge im Freien: leicht, erschütterungsarm und bei schlechter

Witterung gefahrlos befahrbar

• Gefälle der Wege: Quergefälle maximal 2 Prozent, Längsgefälle maximal 3 Prozent

Flure und Türen

• Flurbreiten: mindestens 150 cm

• Ausreichend große Bewegungsflächen vor und hinter Türen

• Schwellenlose Türen, Durchfahrtsbreite: mindestens 90 cm

• Türöffner: Türen mit Öffnungsautomatik oder Elektrotaster

Bodenbeläge (Innen)

• Gut befahrbar mit geringem Rollwiderstand

• Möglichst harte und plane Böden, rutschhemmend und fest verlegt

• Keine elektrostatische Aufladung des Rollstuhls durch Bodenmaterial