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Berufliche Teilhabe
gestalten
LÖ S UN G E N F Ü R D E N A R B E I T S A L LTA G
Rauf und runter
Rampen
• Steigung: maximal 6 Prozent (Platzbedarf!), kein Quergefälle, rutschsicher
• Zwischenpodest (150 cm x 150 cm) bei einer Länge von 6 m erforderlich
• Podest vor Eingangstüren
• Beidseitig mit Handläufen
Aufzüge
• Bewegungsfläche vor dem Aufzug: mindestens 150 cm x 150 cm
• Stufenlos erreichbar und ausgeschildert
• Keine abwärtsführende Treppe in Aufzugnähe (Abstand mindestens 300 cm)
• Tür: lichte Durchfahrtsbreite mindestens 90 cm
• Größe der Kabine: mindestens 110 cm breit und 140 cm tief
• Bedienelemente: 50 cm aus Ecke entfernt, 85 cm hoch
• Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen laut Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
Rollstuhllifte
• Beförderung von Personen im Rollstuhl sitzend auf Plattformen nach oben oder
unten
• Sogenannte Treppen- oder Plattformlifte verlaufen schräg an Schienen, es gibt sie
für gerade oder kurvige Treppen
• Hebeplattformen oder Hebebühnen überwinden senkrecht Höhenunterschiede
auf kleiner Fläche
• Alle haben eine Plattform mit Auffahrrampe
• Für den Innen- und Außenbereich erhältlich
Um die Ebene zu wechseln, also sich auf eine andere Etage zu begeben, müssen für Roll
stuhlnutzer nicht nur Alternativen zu Treppen bereitstehen – diese sollten auch bestimmte
Vorgaben erfüllen.




