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Berufliche Teilhabe

gestalten

LÖ S UN G E N F Ü R D E N A R B E I T S A L LTA G

Rauf und runter

Rampen

• Steigung: maximal 6 Prozent (Platzbedarf!), kein Quergefälle, rutschsicher

• Zwischenpodest (150 cm x 150 cm) bei einer Länge von 6 m erforderlich

• Podest vor Eingangstüren

• Beidseitig mit Handläufen

Aufzüge

• Bewegungsfläche vor dem Aufzug: mindestens 150 cm x 150 cm

• Stufenlos erreichbar und ausgeschildert

• Keine abwärtsführende Treppe in Aufzugnähe (Abstand mindestens 300 cm)

• Tür: lichte Durchfahrtsbreite mindestens 90 cm

• Größe der Kabine: mindestens 110 cm breit und 140 cm tief

• Bedienelemente: 50 cm aus Ecke entfernt, 85 cm hoch

• Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen laut Betriebssicherheitsverordnung

(BetrSichV)

Rollstuhllifte

• Beförderung von Personen im Rollstuhl sitzend auf Plattformen nach oben oder

unten

• Sogenannte Treppen- oder Plattformlifte verlaufen schräg an Schienen, es gibt sie

für gerade oder kurvige Treppen

• Hebeplattformen oder Hebebühnen überwinden senkrecht Höhenunterschiede

auf kleiner Fläche

• Alle haben eine Plattform mit Auffahrrampe

• Für den Innen- und Außenbereich erhältlich

Um die Ebene zu wechseln, also sich auf eine andere Etage zu begeben, müssen für Roll­

stuhlnutzer nicht nur Alternativen zu Treppen bereitstehen – diese sollten auch bestimmte

Vorgaben erfüllen.