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Berufliche Teilhabe

gestalten

LÖ S UN G E N F Ü R D E N A R B E I T S A L LTA G

Arbeitsmaterialien und Mobiliar

Alle Gegenstände und Materialen, die für die Verrichtung der Arbeit erforderlich sind, soll­

ten ebenfalls nach Kriterien der Barrierefreiheit angeordnet und organisiert sein. Rollstuhl­

nutzer haben häufig einen verringerten Greifraum.

Alles im Griff

• Vor Schränken mit Schiebetüren und vor Regalen: freie Fläche von mindestens 90

cm

• Vor Schränken mit Drehflügeltüren: freie Fläche von mindestens 150 cm

• Pläne, Tafeln oder Infowände: aus sitzender Position gut sichtbar und gut erreichbar

• Info- oder Besprechungstresen: lichte Höhe von mindestens 67 cm, sodass sie gut

unterfahrbar sind

• Bedienelemente wie Türdrücker: im Greifbereich in einer Höhe von ca. 85 cm ange­

bracht und mit wenig Druck zu bedienen

• Fenster und Verschattungssysteme (z. B. Jalousien): aus sitzender Position erreich-

und bedienbar, Fernbedienung als Alternative

• Horizontale Griffstangen an Türen erleichtern Rollstuhlnutzern das Zuziehen

Mehr zum barrierefreien Bauen

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

→ rehadat.link/vbg

Nullbarriere – Portal zum barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen

→ nullbarriere.de

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) – Themenseite Barrierefreiheit

→ rehadat.link/bskbarrierefreiheit

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

→ rehadat.link/uknrwbarrierefreiheit