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Berufliche Teilhabe
gestalten
LÖ S UN G E N F Ü R D E N A R B E I T S A L LTA G
Arbeitsmaterialien und Mobiliar
Alle Gegenstände und Materialen, die für die Verrichtung der Arbeit erforderlich sind, soll
ten ebenfalls nach Kriterien der Barrierefreiheit angeordnet und organisiert sein. Rollstuhl
nutzer haben häufig einen verringerten Greifraum.
Alles im Griff
• Vor Schränken mit Schiebetüren und vor Regalen: freie Fläche von mindestens 90
cm
• Vor Schränken mit Drehflügeltüren: freie Fläche von mindestens 150 cm
• Pläne, Tafeln oder Infowände: aus sitzender Position gut sichtbar und gut erreichbar
• Info- oder Besprechungstresen: lichte Höhe von mindestens 67 cm, sodass sie gut
unterfahrbar sind
• Bedienelemente wie Türdrücker: im Greifbereich in einer Höhe von ca. 85 cm ange
bracht und mit wenig Druck zu bedienen
• Fenster und Verschattungssysteme (z. B. Jalousien): aus sitzender Position erreich-
und bedienbar, Fernbedienung als Alternative
• Horizontale Griffstangen an Türen erleichtern Rollstuhlnutzern das Zuziehen
Mehr zum barrierefreien Bauen
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
→ rehadat.link/vbgNullbarriere – Portal zum barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen
→ nullbarriere.deBundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) – Themenseite Barrierefreiheit
→ rehadat.link/bskbarrierefreiheitUnfallkasse Nordrhein-Westfalen
→ rehadat.link/uknrwbarrierefreiheit




