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Berufliche Teilhabe
gestalten
Rechte und Pflichten
Inwieweit sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Arbeit auswirken, hängt unter
anderem von den betrieblichen Umfeldbedingungen ab.
Denn die Tätigkeit, der Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung lassen sich vielfach mit der
Einschränkung vereinbaren – manchmal sind geringe Anpassungen dafür notwendig. Das
können organisatorische Maßnahmen, die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeits
platzes mit Hilfsmitteln und Arbeitshilfen oder die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsum
feldes sein. Unternehmen können selbst viel tun und erhalten dabei organisatorische und
finanzielle Unterstützung. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sieht eine Reihe von
Förderleistungen vor, die in einzelnen Leistungsgesetzen der Kostenträger konkretisiert sind.
Diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können Arbeitgeber und Arbeitneh
mer für präventive und behinderungsgerechte Anpassungen durch die Rehabilitationsträger
erhalten. Im Falle einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung unterstützt das Integrati
onsamt ergänzend im Rahmen der „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“. Auch Selbstständige
können Förderleistungen erhalten. Die Leistungen umfassen außerdem die Beratung durch
externe Fachkräfte wie die Technischen Berater der Integrationsämter oder die Integrations
fachdienste.
Um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX §§ 33, 34) zu erhalten, hat der Gesetz
geber zudem bestimmte Bedingungen und Auflagen geregelt, die insbesondere für Arbeit
geber gelten. So müssen Arbeitgeber prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinder
ten Menschen besetzen können (SGB IX § 81 Absatz 1). Außerdem sind sie verpflichtet, die
Arbeitsstätte und den Arbeitsplatz behinderungsgerecht einzurichten (SGB IX § 81 Absatz 4).
Auch für präventive Maßnahmen wie zum Beispiel das Betriebliche Eingliederungsmanage
ment (BEM) sind Arbeitgeber verantwortlich (SGB IX § 84 Absatz 2). Bereits im Rahmen des
BEM sollte geprüft werden, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genom
men werden können. Um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu verhindern oder zu
verringern, bestehen für Unternehmen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
ebenfalls gesetzliche Regelungen. Auch diese Regelwerke berücksichtigen zum Teil behinde
rungsspezifische Aspekte.
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baua: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
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