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Berufliche Teilhabe

gestalten

Rechte und Pflichten

Inwieweit sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Arbeit auswirken, hängt unter

anderem von den betrieblichen Umfeldbedingungen ab.

Denn die Tätigkeit, der Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung lassen sich vielfach mit der

Einschränkung vereinbaren – manchmal sind geringe Anpassungen dafür notwendig. Das

können organisatorische Maßnahmen, die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeits­

platzes mit Hilfsmitteln und Arbeitshilfen oder die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsum­

feldes sein. Unternehmen können selbst viel tun und erhalten dabei organisatorische und

finanzielle Unterstützung. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sieht eine Reihe von

Förderleistungen vor, die in einzelnen Leistungsgesetzen der Kostenträger konkretisiert sind.

Diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können Arbeitgeber und Arbeitneh­

mer für präventive und behinderungsgerechte Anpassungen durch die Rehabilitationsträger

erhalten. Im Falle einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung unterstützt das Integrati­

onsamt ergänzend im Rahmen der „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“. Auch Selbstständige

können Förderleistungen erhalten. Die Leistungen umfassen außerdem die Beratung durch

externe Fachkräfte wie die Technischen Berater der Integrationsämter oder die Integrations­

fachdienste.

Um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX §§ 33, 34) zu erhalten, hat der Gesetz­

geber zudem bestimmte Bedingungen und Auflagen geregelt, die insbesondere für Arbeit­

geber gelten. So müssen Arbeitgeber prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinder­

ten Menschen besetzen können (SGB IX § 81 Absatz 1). Außerdem sind sie verpflichtet, die

Arbeitsstätte und den Arbeitsplatz behinderungsgerecht einzurichten (SGB IX § 81 Absatz 4).

Auch für präventive Maßnahmen wie zum Beispiel das Betriebliche Eingliederungsmanage­

ment (BEM) sind Arbeitgeber verantwortlich (SGB IX § 84 Absatz 2). Bereits im Rahmen des

BEM sollte geprüft werden, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genom­

men werden können. Um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu verhindern oder zu

verringern, bestehen für Unternehmen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

ebenfalls gesetzliche Regelungen. Auch diese Regelwerke berücksichtigen zum Teil behinde­

rungsspezifische Aspekte.

Mehr bei REHADAT

Unter

→ talentplus.de

gibt es mehr zum Thema:

Förderleistungen für Arbeitgeber

→ rehadat.link/foerdag

Förderleistungen für Arbeitnehmer

→ rehadat.link/foerdan

Mehr zu den Regelwerken

baua: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

→ rehadat.link/asr