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Berufliche Teilhabe
gestalten
LÖ S UN G E N F Ü R D E N A R B E I T S A L LTA G
Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe
Wenn Mitarbeiter ihre bisherigen Aufgaben nicht mehr erfüllen können, besteht die
Möglichkeit, die Arbeitsinhalte und Tätigkeiten phasenweise oder langfristig anzupassen.
Beispiele
• Innerbetriebliche Umsetzung auf neuen Arbeitsplatz
mit veränderten Aufgaben oder Inhalten
• Inner- oder außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen
zur Vorbereitung auf neue Tätigkeiten im Unternehmen
• Berufsvorbereitende Maßnahmen, um Berufswahl, Eignung und
Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit zu unterstützen
Personelle Unterstützung
„Vor allem bei Dienstreisen ist häufig eine
personelle Unterstützung oder Arbeitsassistenz nötig.“
Zitat eines Teilnehmers der REHADAT-Umfrage „Mit dem Rollstuhl im Job“
Arbeitsassistenz
Ist es in einem Betrieb nicht möglich, einen Kollegen oder Vorgesetzten als unterstützen
de Person zur Verfügung zu stellen, kann der schwerbehinderte Mitarbeiter eine Arbeits
assistenz beantragen. Die Assistenzkraft übernimmt dauerhaft und regelmäßig anfallende
Hilfsarbeiten. Die Kernaufgaben muss der schwerbehinderte Arbeitnehmer weiterhin selbst
ausführen. Es gibt zudem die Möglichkeit einer Fahrassistenz als Form der Arbeitsassistenz,
wenn der Arbeitsweg nicht selbstständig zurückgelegt werden kann.
Betriebliches Arbeitstraining / Job-Coaching
Das Integrationsamt zahlt ein zeitlich begrenztes Arbeitstraining (Job-Coaching) für schwer
behinderte Arbeitnehmer – zum Beispiel wenn sie Leistungs- oder Kommunikationspro
bleme haben, neue Arbeitsaufgaben übernehmen oder in neue Technologien eingeführt
werden sollen. Im Job-Coaching werden Arbeitsgänge intensiv und strukturiert direkt am
Arbeitsplatz trainiert. Parallel informieren und beraten die Job-Coachs Kollegen und Vor
gesetzte, um Verständnis für den Mitarbeiter zu wecken und Unterstützungsmöglichkeiten
aufzuzeigen. In der Regel kommt ein Job-Coach ein- bis zweimal wöchentlich für ein bis drei
Stunden in den Betrieb.




