Verzeichnis von Anbietern von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen umfasst u.a. ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Ausführung von Leistungen beispielsweise in Form des Persönlichen Budgets. Das setzt eine weitgehende Transparenz in Bezug auf Anbieter und Angebote voraus.
Die Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben sich auf Ebene der BAR darauf verständigt, in enger Zusammenarbeit mit REHADAT ein Verzeichnis der Anbieter von Leistungen der beruflichen Rehabilitation zu erstellen.
Das Verzeichnis ist als Nachschlagewerk für Leistungsberechtigte sowie für die Fachöffentlichkeit konzipiert. Die Herausgeber, BAR und REHADAT, sind sich bewusst, dass dieses nicht allumfassend sein kann und alle Anbieter mit deren komplettem Angebot berücksichtigt. Als „lernendes Verzeichnis“ soll es im Umfang und inhaltlich ständig weiterentwickelt werden.
Die Erbringer von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden gebeten, sich an der Erstellung des Verzeichnisses aktiv zu beteiligen und sich über den folgenden Fragebogen in das Verzeichnis einzutragen.
Die Informationen werden bei REHADAT veröffentlicht und stehen auch auf der Seite der BAR zur Verfügung.
Für Ihre Mühe und Bereitschaft vielen Dank!
Bei Rückfragen zur Eintragung in REHADAT wenden Sie sich bitte an: Heike Knaak, REHADAT, Telefon: 0221 4981-814, E-Mail: knaak@iwkoeln.de
Verzeichnis von Anbietern von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
In das BAR-Verzeichnis werden nur Anbieter aufgenommen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
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Es werden rehabilitationsspezifische Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (i.S. von § 49 Abs. 3 Nnr. 2-4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)) durchgeführt oder organisiert, die auf den individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen abgestellt sind.
Es werden begleitende Hilfen angeboten.
Es wird mit jedem Teilnehmer einer LTA eine Eingangsanalyse durchgeführt und ein am Leistungsziel ausgerichteter individueller Förderplan in Bezug auf die begleitenden Hilfen erstellt.
Es wird eine Evaluation des Ergebnisses der LTA und der Integration in Beschäftigung, z.B. in Form einer Erhebung oder Nachbefragung, durchgeführt.
Es existieren eine Leistungsbeschreibung- und ein Qualitätssicherungsprogramm, die den Rehabilitationsträgern vorgelegt werden können.
Die räumliche und sächliche Ausstattung bei Leistungen nach §§ 49 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 SGB IX entspricht den einschlägigen Ausbildungsregelungen.
Die Qualifikation des eingesetzten Personals entspricht den jeweiligen Anforderungen der angebotenen Leistungen, z.B.
Ausbilder/innen verfügen über einen ihrer Fachrichtung entsprechenden Ausbildungs- bzw. Studienabschluss und die persönliche und fachliche Eignung nach BBIG / HWO.
Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter/innen verfügen über einen Studienabschluss im Fach Sozialpädagogik/-arbeit oder Rehabilitationspädagogik (Abschlüsse als staatlich anerkannte Erzieher/innen gelten als gleichwertig, wenn eine einschlägige Zusatzqualifikation vorliegt).
Lehrkräfte verfügen über einen entsprechenden Studien-, Fachschul-, Meister- oder Fachwirtabschluss.
Psychologinnen und Psychologen verfügen über einen Hochschulabschluss im Fach Psychologie. Es findet eine regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter/innen zur Aktualisierung ihres Fachwissens sowie der rehabilitationsspezifischen Kenntnisse statt.
Bitte bestätigen Sie, dass die aufgeführten Kriterien auf Ihr Angebot zutreffen.
Bei Rückfragen zur Eintragung in REHADAT wenden Sie sich bitte an: Heike Knaak, REHADAT, Telefon: 0221 4981-814, E-Mail: knaak@iwkoeln.de
Für das Ausfüllen des Fragebogens benötigen Sie ca. 15 Minuten. Hier können Sie eine Voransicht des Fragebogens aufrufen.