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1 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen - SchwbVWO
  Gesetz   19.06.2001
Paragraph: SchwbVWO Inhaltsübersicht
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 als Wahlordnung Schwerbehindertengesetz ( SchwbWO) (BGBl. I. S. 811)

zuletzt geändert durch Artikel 54 des Gesetzes Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046)


Inhaltsübersicht

Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen

Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl

§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 3 Liste der Wahlberechtigten
§ 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 5 Wahlausschreiben
§ 6 Wahlvorschläge
§ 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
§ 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen

Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl

§ 9 Stimmabgabe
§ 10 Wahlvorgang
§ 11 Schriftliche Stimmabgabe
§ 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 13 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 15 Bekanntmachung der Gewählten
§ 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds

Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren

§ 18 Voraussetzungen
§ 19 Vorbereitung der Wahl
§ 20 Durchführung der Wahl
§ 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds

Zweiter Teil
Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen

§ 22 Wahlverfahren

Dritter Teil
Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen

§ 23 Wahlverfahren

Vierter Teil
Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter

§ 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen der Richter und Richterinnen
§ 25 Durchführung der Wahl
§ 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
§ 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen

Fünfter Teil Schlußvorschriften

§ 28 Berlin-Klausel
§ 29 Inkrafttreten
Hinweis: Eine Gesamtausgabe der SchwbVWO zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/index.html
Quelle: JURIS-GmbH
Referenz-Nr: R/RVWO00


 

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