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1 Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung) - VBD
  Gesetz   17.07.2002
Paragraph: VBD Inhaltsübersicht
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2652)

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27.April 2002 ( BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:


Inhaltsübersicht

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Gegenstand der Zugänglichmachung

§ 3 Formen der Zugänglichmachung

§ 4 Bekanntgabe

§ 5 Umfang des Anspruchs

§ 6 Organisation und Kosten

§ 7 Folgenabschätzung

§ 8 Inkrafttreten


Zur Inhaltsübersicht des Behindertengleichstellungsgesetz.
Hinweis: Die Gesamtausgabe der VBD zum Download im PDF- oder HTML-Format finden Sie im Internet unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/vbd/index.html
Referenz-Nr: R/RVBD00


 

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