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SUCHE: (R/RSGB9134)
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1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) - SGB IX
  Gesetz   14.12.2012
Abschnitt: Zweiter Teil: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
Kapitel 11: Integrationsprojekte
Paragraph: SGB 9 § 134 Finanzielle Leistungen
Integrationsprojekte können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.

Referenz-Nr: R/RSGB9134


 

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