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1 Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung) - KHV
  Gesetz   19.12.2007
Paragraph: KHV Inhaltsübersicht
Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung - KHV)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2650),

zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024).

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 ( BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:


Inhaltsübersicht

§ 1 Anwendungsbereich und Anlass

§ 2 Umfang des Anspruchs

§ 3 Kommunikationshilfen

§ 4 Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen

§ 5 Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung

§ 6 Folgenabschätzung

§ 7 Inkrafttreten


Zur Inhaltsübersicht des Behindertengleichstellungsgesetz.
Hinweis: Eine Gesamtausgabe der KHV zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/khv/index.html
Referenz-Nr: R/RKHV00


 

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