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Inhalt:
Selbständig mit dem Auto zur Arbeit
Viele mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf das Auto angewiesen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Häufig sind dabei Anpassungen des Kfz nötig, die das eigenständige Fahren ermöglichen.
Besondere Anpassungen wurden an dem Auto eines Büroangestellten vorgenommen, der an einer Gliedmaßenfehlbildung leidet. Greifraum und Mobilität sind aufgrund seiner verkürzten Arme und Beine eingeschränkt und er ist auf einen Elektrorollstuhl angewiesen. Wie der behinderungsgerechte Kleintransporter umgebaut wurde, können Sie in der REHADAT-Datenbank Praxisbeispiele unter der Referenznummer R/PB2615 nachlesen. Insgesamt finden Sie dort mehr als 60 Beispiele zur Kfz-Anpassung.
Wenn Sie sich einen Überblick über die technischen Möglichkeiten der Kfz-Anpassung verschaffen wollen, sehen Sie sich am besten die entsprechende Gruppe in der ISO-Klassifikation 99 99 (Technische Hilfsmittel für behinderte Menschen) mit der Nummer 12 12 an. Das Spektrum reicht von höhenverstellbaren Lenksäulen (z.B. Referenznummer M/16867) über elektrisch ausfahrbare Trittstufen (z.B. Referenznummer M/19821) bis hin zu einem Steuersatelliten, der alle wichtigen elektrischen Funktionen wie z.B. Blinker, Licht und Scheibenwischer auslöst, ohne dass die Hand vom Lenkrad gelöst werden muss (Referenznummer M/14348).
Zum Thema Kfz-Anpassung finden Sie in REHADAT außerdem über 134 Literaturhinweise, 113 Urteile sowie 150 bundesweite Adressen von Umrüstbetrieben.
Wenn Sie sich auch für die Fördermöglichkeiten der Kfz-Anpassung interessieren, bietet Ihnen diese Seite im Portal REHADAT-talentplus http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/Behindert_was_nun/Unterstuetzungsmassnahmen/Arbeitsweg/index.html einen guten Einstieg.
Stethoskop für hörbehinderte Ärzte
Das elektronische Stethoskop für Menschen mit Hörbehinderung
ist mit einem Lautstärkeregler und einem Frequenzwahlschalter ausgestattet. Es bietet die Möglichkeit
einer direkten Verbindung an alle Hörgeräte und Cochlea-Implantate über verschiedene, für die jeweiligen Hörsysteme passende
Adapter. Das Stethoskop kann auch mittels Ohrbügel bzw. Ohroliven genutzt werden. Der Schlauch kann jederzeit von dem Bruststück entfernt werden.
Sie finden das Stethoskop in REHADAT mit der Referenznummer M/25750.
REHADAT-talentplus-Infobrief zum Thema Arbeitsplatzgestaltung
Die aktuelle Ausgabe des REHADAT-talentplus-Infobriefes beschäftigt sich mit der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Lesen Sie dazu u.a. das Interview mit Herrn Brausch, dem Leiter des Technischen Beratungsdienstes beim Landschaftsverband Rheinland, und finden Sie Praxisbeispiele, Hilfsmittel, Seminare und Ansprechpartner.
Mehr Informationen finden Sie unter www.talentplus.de.
Urteil: Wahl zur Schwerbehindertenvertretung angefochten
Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Kopien genügen nicht. Der Wahlvorstand muss das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies kann er nur, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen.
Ohne Erfolg haben daher die Antragsteller eines vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Wahlanfechtungsverfahrens geltend gemacht, der Wahlvorstand habe einen für die Wahl der Bezirksschwerbehindertenvertretung per Telefax eingereichten Wahlvorschlag zu Unrecht zurückgewiesen. Die Wahlanfechtung war dennoch erfolgreich, da der Wahlvorstand in seinem Wahlausschreiben die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht ausreichend beschrieben hatte. Das Bundesarbeitsgericht erklärte deshalb, wie bereits das Landesarbeitsgericht, die Wahl für ungültig.
Das ausführliche Urteil finden Sie in der REHADAT-Datenbank Recht mit dem Aktenzeichen 7 ABR 39/08 .
In der Datenbank Recht finden Sie auch die komplette Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen.
Wenn Sie sich auf die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung, die im Herbst 2010 stattfindet, vorbereiten möchten, recherchieren Sie mit den Schlagworten "Wahl und Schwerbehindertenvertretung" die besten Ergebnisse in den REHADAT-Datenbanken Literatur
oder Seminare.
Online-Fragebogen für Anbieter beruflicher Rehaleistungen
Um Interessenten an Rehabilitationsmaßnahmen und der Fachöffentlichkeit den Überblick zu erleichtern, erstellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Zusammenarbeit mit REHADAT ein Verzeichnis der Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Derzeit läuft die Erhebungsphase. Leistungserbringer können sich über einen Online-Fragebogen in das Verzeichnis eintragen. Die Eingabe ist gleichzeitig die Grundlage für eine strukturierte Darstellung der Anbieter in der REHADAT-Adressendatenbank.
Anbieter, die sich bis Ende September eintragen, können in der ersten Auflage des BAR-Verzeichnisses berücksichtigt werden. Die Aufnahme in die REHADAT-Datenbank ist kontinuierlich möglich.
Wir freuen uns über eine rege Beteiligung der Leistungsanbieter.
Den Fragebogen finden Sie unter diesem Link: http://www.rehadat.de/rehadat/fragebogen_LTA_start.jsp.
CAP-Märkte in REHADAT
Knapp 100 CAP-Märkte - das sind zentrumsnahe Lebensmittelmärkte, die Menschen mit Behinderung beschäftigen - sind jetzt in der REHADAT-Datenbank Adressen verzeichnet. Ziel der Märkte ist es, eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu schaffen.
Die Marktleitung ist mit erfahrenen Profis aus dem Einzelhandel besetzt. Die behinderten Mitarbeiter werden gründlich geschult sowie ständig fort- und weitergebildet. Ebenso erfolgt eine Vorbereitung des Fachpersonals auf den Umgang mit den behinderten Kollegen. Die CAP-Märkte können als WfbM-Abteilung, als Integrationsbetrieb oder aber als Kombination aus beidem betrieben werden.
Mehr Informationen finden Sie unter http://www.cap-markt.de.
Versorgungsmedizinische Grundsätze angepasst: Diabetes mellitus
Der Bundesrat hat am 09. Juli 2010 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung zugestimmt. Geändert wurde die Bewertung von Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit). Dabei geht es darum, wie die Auswirkungen des Therapieaufwandes auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bei der Feststellung des Grades der Behinderung berücksichtigt werden.
Bei REHADAT finden Sie mit dem Schlagwort "Versorgungsmedizinische Grundsätze" auch die erste Änderungsverordnung sowie weitere Literatur.
REHADAT-Suche unter www.careum-explorer.ch
Das Schweizer Internetportal www.careum-explorer.de stellt Fachinformationen für Beschäftigte im Gesundheitswesen online. Zu Fachgebieten wie z.B. Pflege, Geburtshilfe, Operationstechnik oder Physiotherapie werden u.a. Neuigkeiten, Artikel, Veranstaltungstermine, Jobs oder Weiterbildungsmöglichkeiten angezeigt.
Neu im Portal ist die Einbindung der REHADAT-Suche - zum Beispiel auf der Seite zum Thema Rehabilitation. Hier kann der Nutzer entweder per Volltext- oder Themensuche die Inhalte von REHADAT recherchieren.
Plätze frei für REHADAT-Schulung im September
Die nächste REHADAT-Schulung mit dem Schwerpunkt "Rehabilitation und Behinderung" findet am 16. September 2010 in Köln statt. Sie lernen dort, welche Inhalte das Informationssystem REHADAT für Sie bereithält und wie Sie diese Inhalte am besten recherchieren können. Außerdem gibt es ausreichend Möglichkeit zum Üben. Die Schulung ist kostenlos und findet im Institut der deutschen Wirtschaft Köln - fußläufig zum Kölner Hauptbahnhof - statt.
Mehr Informationen und alle Schulungstermine finden Sie unter www.rehadat.de.
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Redaktion: Anja Brockhagen
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